Allgemeine Geschäftsbedingungen der SEA LIFE Konstanz GmbH
- Durch Erwerb der Eintrittskarte und/oder Betreten der Räumlichkeiten von der SEA LIFE Konstanz GmbH erkennen die Besucher*innen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
- Eintrittskarten, die an der Tageskasse erworben wurden, berechtigen den oder die Inhaber*in zu einem sofortigen Rundgang während der Öffnungszeiten (regulär von 10 bis 17 Uhr – letzter Einlass 16 Uhr – Ausnahmen s. gesonderter Aushang) an dem Tag, an dem die Eintrittskarte gelöst wurde. Am nächsten Tag verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
- Eintrittskarten, die im Vorverkauf erworben wurden, sind mit einem Gültigkeitsdatum versehen und gelten nur an dem angegebenen Tag zu den Bedingungen gemäß Absatz 2.
- Das Betreten der Räumlichkeiten der SEA LIFE Konstanz GmbH erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
- Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Erwachsenen die Attraktion besuchen, Kinder ab dem 15. Lebensjahr dürfen alleine in die Attraktion, dürfen aber NICHT die Aufsicht über einen Minderjährigen haben.
- Für Personen- und Sachschäden (Verletzungen, Unfälle, verschmutzte Kleidung etc.) infolge von Unachtsamkeit, Eigen- oder Fremdverschulden durch Dritte wird keine Haftung übernommen.
- Während des Rundganges sind das Rauchen und auch der Verzehr von Speisen und Getränken strikt untersagt.
- Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.
- Das Mitführen von Bollerwagen und Fahrradanhängern o.ä. ist nicht gestattet.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Die Besucher*innen werden gebeten auf Ihre mitgeführten Gegenstände, wie z.B. Taschen, Jacken, Fotoapparate und ähnliches, zu achten. Bei Verlust kommt die SEA LIFE Konstanz GmbH nicht für die Erstattung auf.
- Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
- Foto und Videoaufnahmen während des Rundganges sind nur für private Zwecke gestattet. Aufnahmen für öffentliche, gewerbliche oder kommerzielle Zwecke sind vorher zu beantragen. Es ist eine Genehmigung von der SEA LIFE Konstanz GmbH erforderlich.
- Das Fotografieren mit Blitzlicht ist in den Räumlichkeiten der SEA LIFE Konstanz GmbH nicht gestattet.
- Die SEA LIFE Konstanz GmbH verpflichtet sich nicht zur Rücknahme von bereits verkauften Eintrittskarten. Sollten Karten dennoch zurückgenommen werden, geschieht dies ausschließlich auf Kulanzbasis. Karten, die im Vorverkauf erworben wurden, werden an der Tageskasse generell nicht zurückgenommen.
- Die SEA LIFE Konstanz GmbH weist darauf hin, dass es im laufenden Betrieb zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, so dass Gruppen, die zu bestimmten Zeiten reserviert haben, ebenfalls mit einer Wartezeit rechnen müssen.
- Die Besucher*innen haben keinen Anspruch darauf, dass im Zeitpunkt des Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein, in welcher Form auch immer, durch die SEA LIFE Konstanz GmbH hingewiesen wurde. Aus technischen, operativen oder sonstigen Gründen könnten Teile der Attraktion geändert, entfernt oder geschlossen werden oder zu bestimmten Zeiten nicht zugänglich sein.
- Ermäßigungen aus Werbemaßnahmen werden nur online und an der Tageskasse gewährt. Diese sind an der Kasse unaufgefordert vorzulegen. Eine Kombination mit Vorverkaufskarten oder anderen Ermäßigungen ist ausgeschlossen. Eine nachträgliche Akzeptanz ist ausgeschlossen.
- Die SEA LIFE Konstanz GmbH akzeptiert an allen Kassen kein Bargeld sondern ausnahmslos EC-/ Kreditkarten.
- Die SEA LIFE Konstanz GmbH behält sich das Recht vor, Besucher*innen ohne Angabe von Gründen den Eintritt zu verwehren oder Besucher*innen, die andere Besucher*innen belästigen, gegen diese Bedingungen verstoßen oder ohne rechtmäßige Eintrittskarte in den Räumlichkeiten der SEA LIFE Konstanz GmbH angetroffen werden, entschädigungslos aus den Räumlichkeiten zu verweisen.
Konstanz, August 2023